I. Die Gläubigerin erwirkte gegen die Schuldnerin, eine Kommunalbeamtin in Nordrhein-Westfalen, wegen einer unbezahlten Arztrechnung einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem deren Ansprüche an die Drittschuldnerin "auf sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche betreffend Erstattungen von Rechnungen von Ärzten, Krankenhäusern, Rehabilitationszentren, Rückzahlung zu viel gezahlter Beträge, Zahlung von Krankentage- und Krankenhaustagegeld sowie sämtlicher sonstiger Erstattungsleistungen ..... einschließlich etwaiger künftig fälliger Ansprüche aus dem gleichen Rechtsgrund" gepfändet und der Gläubigerin zur Einziehung überwiesen wurden.
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