I. Die Gläubigerin betreibt gegen die Schuldnerin die Zwangsvollstreckung aus einem Teilurteil wegen einer Hauptforderung von 40.168,17 EUR nebst Kosten und Zinsen. Der Schuldnerin steht das Nießbrauchsrecht an einem Haus zu, woraus sie monatliche Mieteinnahmen von 510 EUR erzielt. Sonstige Einnahmen hat sie nicht. Die Gläubigerin hat u.a. die angeblichen Forderungen der Schuldnerin gegen die Drittschuldnerinnen auf Zahlung von rückständiger, fälliger und künftig fällig werdender Miete für Wohnungen in dem genannten Haus gepfändet und sich zur Einziehung überweisen lassen. Auf die Erinnerung der Schuldnerin hat das Amtsgericht die Pfändung bezüglich der Mietforderungen gemäß § 765a ZPO eingestellt und den Pfändungsbeschluß mit Eintritt der Rechtskraft des Beschlusses aufgehoben. Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin hat das Landgericht diesen Beschluß aufgehoben und die Erinnerung der Schuldnerin zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich die Schuldnerin mit der zugelassenen Rechtsbeschwerde.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|