Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels - das angefochtene Urteil teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
1.Die Beklagten werden unter Klageabweisung im Übrigen als Gesamtschuldner verurteilt,
a. b. 2. 3.
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