OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.10.2017
1 U 4/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 288; BGB § 433; BauGB § 99 Abs. 3;
Vorinstanzen:
LG Wiesbaden, vom 26.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 210/11

Pflicht zur Verzinsung einer Kaufpreisnachzahlung bei Veräußerung von Bauerwartungsland im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.10.2017 - Aktenzeichen 1 U 4/16

DRsp Nr. 2017/16116

Pflicht zur Verzinsung einer Kaufpreisnachzahlung bei Veräußerung von Bauerwartungsland im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme

In einem Grundstückskaufvertrag über Bauerwartungsland im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist für eine ergänzende Vertragsauslegung bezüglich der Verzinsung einer Kaufpreisnachzahlung kein Raum, wenn bei den Verhandlungen solche Regelungen erörtert wurden, aber nicht Vertragsinhalt geworden sind (Anschluss BGH, Urt. vom 14.2.2014, Az.: V UR 102/13).

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 5. Zivilkammer des Landgerichts Wiesbaden vom 26.11.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst.

Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger 263.427,22 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 436.372,99 € vom 16.2.2009 bis 19.1.2010 und aus 253.427,22 € seit dem 20.1.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat vorab die durch die Erhebung der Klage bei dem unzuständigen Landgericht Darmstadt entstandenen Mehrkosten zu tragen. Von den weiteren Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens haben der Kläger 3/5 und die Beklagte 2/5 zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.