OLG Hamburg - Urteil vom 06.12.2000
4 U 142/99
Normen:
BGB § 985 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2003, 182
ZMR 2003, 255
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 08.04.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 333 O 78/98

Präjudizielle Wirkung eines rechtskräftigen Herausgabeurteils gem. § 985 BGB auf den Nutzungsherausgabeprozess

OLG Hamburg, Urteil vom 06.12.2000 - Aktenzeichen 4 U 142/99

DRsp Nr. 2003/939

Präjudizielle Wirkung eines rechtskräftigen Herausgabeurteils gem. § 985 BGB auf den Nutzungsherausgabeprozess

»Die Rechtskraft des auf § 985 BGB gestützten Herausgabeurteils wirkt im Rahmen des anschließenden Nutzungsherausgabeprozesses präjudiziell auch im Hinblick auf Zeiträume, für die Veränderungen gegenüber den Verhältnissen zur Zeit der letzten mündlichen Verhandlung nicht dargelegt worden sind.«

Normenkette:

BGB § 985 ;

Tatbestand:

Die Klägerin macht als Eigentümerin Vergütungsansprüche geltend für die Nutzung von Räumen auf ihrem Grundstück. Ab 1.4.1996 waren diese Räume von der Firma GmbH genutzt worden. Die Wirksamkeit des diesbezüglichen Mietvertrags (Anl. B 1) ist zwischen den Parteien streitig. Der darin vorgesehene Mietzins wurde im wesentlichen bis Ende 1996 gezahlt (vgl. Anl. K 2). Mit Schreiben vom 31.7.1997 sprach die Klägerin die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges aus (Anl. B 2). Am 2.9.1997 wurde die Firma im Handelsregister gelöscht.