OLG Hamburg - Beschluss vom 28.12.1993
4 W 64/93
Normen:
BGB § 535 ;
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 02.11.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 305 O 286/93

Prozesskostenhilfe - Ablehnung - Schadensersatz wegen Nichtzustandekommens eines Mietvertrages

OLG Hamburg, Beschluss vom 28.12.1993 - Aktenzeichen 4 W 64/93

DRsp Nr. 2001/10123

Prozesskostenhilfe - Ablehnung - Schadensersatz wegen Nichtzustandekommens eines Mietvertrages

Ablehnung eines Prozeßkostenhilfeantrages für eine Klage auf Schadensersatz wegen Nichtzustandekommens eines Mietvertrages.

Normenkette:

BGB § 535 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist zulässig, sachlich aber nicht gerechtfertigt.

Recht hat das Landgericht den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.