Der angefochtene Beschluss wird geändert. Es wird festgestellt, dass die vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhobene Klage
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Der Antragsteller und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Die Beschwerde ist zulässig und teilweise begründet. Der Hauptantrag des Antragstellers,
den angefochtenen Beschluss zu ändern und festzustellen, dass die Klage des Antragstellers gegen die Bescheide der Antragsgegnerin vom 3. und 6.6.2016 aufschiebende Wirkung hat,
hat im aus der Beschlussformel ersichtlichen Umfang Erfolg.
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