1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 05.11.2021, Az.
2. Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
1.
Die erstinstanzlich gestellten Räumungsanträge waren zulässig und begründet und haben sich durch die im Dezember 2021 erfolgte Räumung erledigt.
a)
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