Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 09.08.2019 -
Die Klage wird abgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.
I.
Der Kläger hat im Verfahren vor dem Landgericht von dem Beklagten Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen verlangt.
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