OLG Karlsruhe - Urteil vom 21.06.2022
9 U 112/19
Normen:
ZPO § 91 Abs. 1;
Fundstellen:
MDR 2022, 1211
ZMR 2022, 795
Vorinstanzen:
LG Waldshut-Tiengen, vom 09.08.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 1 O 1/19

Räumung und Herausgabe von GewerberäumenUnwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen ZahlungsverzugsRecht zur Mietminderung von 30 Prozent bei Kakerlakenbefall

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2022 - Aktenzeichen 9 U 112/19

DRsp Nr. 2022/9554

Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen Unwirksamkeit einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs Recht zur Mietminderung von 30 Prozent bei Kakerlakenbefall

1. Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts.2. Kakerlakenbefall in einem Geschäft für Damenbekleidung kann eine Mietminderung von 30 Prozent rechtfertigen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Waldshut-Tiengen vom 09.08.2019 - 1 O 1/19 - aufgehoben.

2.

Die Klage wird abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen trägt der Kläger.

4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung.

Normenkette:

ZPO § 91 Abs. 1;

Gründe

I.

Der Kläger hat im Verfahren vor dem Landgericht von dem Beklagten Räumung und Herausgabe von Gewerberäumen verlangt.