OLG München - Beschluss vom 05.04.2022
32 U 936/21
Normen:
ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 543 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG München I, vom 19.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 31 O 17389/19

Räumung und Herausgabe von Grundstücksflächen nach Beendigung eines GewerbemietvertragesUnwirksamkeit einer KündigungSachdienlichkeit von Klageänderungen

OLG München, Beschluss vom 05.04.2022 - Aktenzeichen 32 U 936/21

DRsp Nr. 2022/14627

Räumung und Herausgabe von Grundstücksflächen nach Beendigung eines Gewerbemietvertrages Unwirksamkeit einer Kündigung Sachdienlichkeit von Klageänderungen

Tenor

1.

Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 19.01.2021, Az. 31 O 17389/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

2.

Der Senat beabsichtigt, den Streitwert auf 394.144,- € festzusetzen.

3.

Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.

Normenkette:

ZPO § 522 Abs. 2; BGB § 543 Abs. 1;

Gründe

I.

Die Parteien streiten um die Räumung und Herausgabe mehrerer Grundstücksflächen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Gewerbemietvertrages.

1.

I. II. III. IV. V. VI. VII. VIII.