LG Karlsruhe - Urteil vom 06.04.1990
9 S 612/89
Normen:
BGB § 556 ;
Fundstellen:
WuM 1990, 353
Vorinstanzen:
AG Karlsruhe, vom 24.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 282/89

Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter

LG Karlsruhe, Urteil vom 06.04.1990 - Aktenzeichen 9 S 612/89

DRsp Nr. 2001/10185

Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter

Bei Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mitmietern kann einer der Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat.

Normenkette:

BGB § 556 ;

Tatbestand:

- Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 543 Abs. 1 ZPO abgesehen. -

Entscheidungsgründe:

Die Berufung der Beklagten ist zulässig, aber nicht begründet.

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