AG Karlsruhe, vom 24.11.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 282/89
Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter
LG Karlsruhe, Urteil vom 06.04.1990 - Aktenzeichen 9 S 612/89
DRsp Nr. 2001/10185
Räumungsanspruch gegen ausgezogenen Mitmieter
Bei Beendigung eines Wohnungsmietverhältnisses mit mehreren gesamtschuldnerisch verpflichteten Mitmietern kann einer der Mitmieter auf Rückgabe der Wohnung nicht in Anspruch genommen werden, wenn er den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben und den Vermieter davon in Kenntnis gesetzt hat.