Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten im Übrigen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 16. März 2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.112,86 EUR brutto nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 11.845,62 EUR seit dem 1. Februar 2016 und aus weiteren 6.267,24 EUR seit dem 31. Mai 2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 57,5 % und die Beklagte 42,5 % zu tragen.
Die Revision wird für keine der Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten auch in der Berufungsinstanz noch um Ansprüche des Klägers auf variables Gehalt aus den Jahren 2015 und 2016.
Der Kläger war bei der Beklagten, einer Immobiliengesellschaft in der Rechtsform der GmbH, vom 15. Januar 2015 bis zum 31. März 2016 als Immobilienmakler beschäftigt.
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