VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 19.10.2021
1 S 2579/21
Normen:
BGB § 242;
Vorinstanzen:
VG Freiburg, vom 05.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 2249/16

Recht der Erben auf Bestattungs- und unentgeltliches Ruherecht auf Friedhof der Vorfahren durch nicht verschriftlichten öffentlich-rechtlichen Vertrag

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2021 - Aktenzeichen 1 S 2579/21

DRsp Nr. 2021/17424

Recht der Erben auf Bestattungs- und unentgeltliches Ruherecht auf Friedhof der Vorfahren durch nicht verschriftlichten öffentlich-rechtlichen Vertrag

1. Eine Fläche kann auch dadurch rechtlich die Eigenschaft eines öffentlichen Begräbnisplatzes erhalten, dass sie durch konkludente Handlung in nach außen erkennbarer Weise ihrer Bestimmung als öffentlicher Begräbnisplatz übergeben und tatsächlich in Dienst gestellt wird.2. Eine Verletzung der Vorschrift des § 54 Abs. 2 GemO, wonach eine Verpflichtungserklärung im Fall der Vertretung des Bürgermeisters durch zwei vertretungsberechtigte Gemeindebedienstete unterzeichnet werden muss, begründet für öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen einen Formverstoß und führt gemäß § 59 Abs. 1 LVwVfG i.V.m. § 125 BGB zu ihrer Nichtigkeit.