I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Mietrecht.
1. Der Beschwerdeführer lebt seit 1992 gemeinsam mit seiner querschnittsgelähmten Lebensgefährtin in einer Mietwohnung in Berlin. Die Wohnung liegt im zweiten Obergeschoss. Seine Lebensgefährtin ist auf den Rollstuhl angewiesen und muss von ihm täglich durch das Treppenhaus getragen werden. Aus diesem Grund ersuchte er die Vermieter um Zustimmung zum Einbau eines elektrischen Treppenlifts. Der Beschwerdeführer bot an, den Treppenlift auf eigene Kosten einzubauen und bei seinem Auszug aus der Wohnung wieder auszubauen. Die Vermieter willigten in den Umbau nicht ein.
2. Im Ausgangsverfahren verklagte der Beschwerdeführer die Vermieter im Rahmen einer Widerklage auf Erteilung der Zustimmung zum Einbau des Liftes. Dieser Antrag blieb in beiden Instanzen erfolglos.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|