AG Bensheim, vom 21.12.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 6 C 592/12
LG Darmstadt, vom 14.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 21 S 24/13
Recht des Nacherben gegenüber dem Vorerben auf außerordentliche Kündigung eines bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehenden Wohnraummietverhältnisses
BGH, Urteil vom 01.07.2015 - Aktenzeichen VIII ZR 278/13
DRsp Nr. 2015/13587
Recht des Nacherben gegenüber dem Vorerben auf außerordentliche Kündigung eines bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehenden Wohnraummietverhältnisses
a) Das Recht des Nacherben, ein vom Vorerben über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück abgeschlossenes und bei Eintritt der Nacherbfolge noch bestehendes Wohnraummietverhältnis außerordentlich unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist nach §§ 2135, 1056 Abs. 2BGB zu kündigen, setzt ein berechtigtes Interesse des Nacherben an der Beendigung des Mietverhältnisses voraus (§ 573d Abs. 1, § 573 Abs. 1 Satz 1 BGB).b) Dem vorgenannten Kündigungsrecht des Nacherben steht ein im Wohnraummietvertrag zwischen dem Vorerben und dem Mieter vereinbarter Ausschluss des Rechts des Vermieters zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich nicht entgegen.
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