Rechte des Mieters bei Ausübung der Prostitution in einer anderen Wohnung des Hauses
LG Kassel, vom 02.10.1986 - Aktenzeichen 1 S 376/85
DRsp Nr. 2009/7202
Rechte des Mieters bei Ausübung der Prostitution in einer anderen Wohnung des Hauses
Wird in einer anderen Wohnung des Hauses der Prostitution nachgegangen, so ist ein Mieter nach erfolgloser Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Eine Abmahnung kann bereits dann ausgesprochen werden, wenn die Überlassung der Wohnung an eine Prostituierte unmittelbar bevorsteht.