Rechte des Mieters bei beabsichtigtem Ausbau des als Trockenboden genutzten Dachgeschosses
AG Berlin-Schöneberg, vom 11.07.1989 - Aktenzeichen 2 C 420/89
DRsp Nr. 2009/7702
Rechte des Mieters bei beabsichtigtem Ausbau des als Trockenboden genutzten Dachgeschosses
Beabsichtigt der Vermieter einen bislang als Trockenboden genutzten Raum im Dachgeschoss auszubauen, so steht dem Mieter ein auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zu.