AG Berlin-Schöneberg vom 11.07.1989
2 C 420/89
Normen:
BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
MM 1989 Heft 9, 23

Rechte des Mieters bei beabsichtigtem Ausbau des als Trockenboden genutzten Dachgeschosses

AG Berlin-Schöneberg, vom 11.07.1989 - Aktenzeichen 2 C 420/89

DRsp Nr. 2009/7702

Rechte des Mieters bei beabsichtigtem Ausbau des als Trockenboden genutzten Dachgeschosses

Beabsichtigt der Vermieter einen bislang als Trockenboden genutzten Raum im Dachgeschoss auszubauen, so steht dem Mieter ein auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbarer Unterlassungsanspruch zu.

Normenkette:

BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
MM 1989 Heft 9, 23