Rechte des Mieters bei Bleihaltigkeit des Trinkwassers
AG Berlin-Schöneberg, vom 10.12.1990 - Aktenzeichen 8 C 426/89
DRsp Nr. 2009/7719
Rechte des Mieters bei Bleihaltigkeit des Trinkwassers
Enthält das Standwasser in der Küche einen Bleianteil von mehr als 60 mq/Liter so ist der Vermieter verpflichtet, diesen Mangel durch Erneuerung der zu der Wohnung führenden Trinkwasserleitung zu beseitigen. Dabei ist unerheblich, dass der Bleigehalt durch Ablaufenlassen des Wassers gesenkt werden kann.