Rechte des Mieters bei erleichterter Öffnung der Hauseingangstür
AG Berlin-Schöneberg, vom 26.11.2007 - Aktenzeichen 5a C 237/06
DRsp Nr. 2009/7658
Rechte des Mieters bei erleichterter Öffnung der Hauseingangstür
Der Mieter einer Wohnung hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf Anbringung eines ordnungsgemäß funktionierenden Schlosses in der Hauseingangstür, wenn sich dieses ohne Weiteres mit einer Plastikkarte öffnen läßt.