Rechte des Mieters bei erneuerungsbedürftigem Teppichboden
LG Duisburg, vom 27.09.1988 - Aktenzeichen 7 S 529/87
DRsp Nr. 2009/7166
Rechte des Mieters bei erneuerungsbedürftigem Teppichboden
Kommt es zu Wellenbildung des in einer Mietwohnung verlegten Teppichbodens, weil der Boden sich vom Untergrund löst, so ist der Vermieter zur Verlegung eines neuen Teppichbodens verpflichtet.