AG Hamburg vom 23.06.2005
314b C 105/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2006, 563

Rechte des Mieters bei Farbabweichungen von PVC-Fußbodenplatten in der Küche

AG Hamburg, vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 314b C 105/05

DRsp Nr. 2009/7584

Rechte des Mieters bei Farbabweichungen von PVC-Fußbodenplatten in der Küche

Hat der Vermieter im Zuge von Reparaturmaßnahmen farblich abweichende PVC-Platten in der Küche verlegen lassen, so beeinträchtigen diese zwar technisch gesehen die Gebrauchsfähigkeit der Küche nicht, jedoch muss ein gewisser optischer Eindruck selbst bei Reparaturarbeiten gewahrt werden. Daher ist der Vermieter zumindest verpflichtet, zwei einheitliche Platten zu verlegen, die ihrerseits bestmöglich an die farblichen Gegebenheiten der übrigen angepasst sind.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2006, 563