AG Hamburg-Altona vom 23.06.2005
314b C 105/05
Normen:
BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
NZM 2007, 515

Rechte des Mieters bei farblicher Abweichung von ausgewechselten PVC-Platten

AG Hamburg-Altona, vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 314b C 105/05

DRsp Nr. 2009/7786

Rechte des Mieters bei farblicher Abweichung von ausgewechselten PVC-Platten

Auch wenn die Verlegung farblich abweichender PVC-Platten die Gebrauchsfähigkeit einer Küche technisch gesehen nicht beeinträchtigt, so beschränkt sich die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch auf den optischen Eindruck. Daher ist bei dem Austausch einzelner PVC-Platten darauf zu achten, dass diese wenigstens untereinander gleich und ihrerseits möglichst farblich und von der Struktur her den vorhandenen Platten ähnlich sind. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vermieter zum Austausch verpflichtet.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
NZM 2007, 515