Rechte des Mieters bei farblicher Abweichung von ausgewechselten PVC-Platten
AG Hamburg-Altona, vom 23.06.2005 - Aktenzeichen 314b C 105/05
DRsp Nr. 2009/7786
Rechte des Mieters bei farblicher Abweichung von ausgewechselten PVC-Platten
Auch wenn die Verlegung farblich abweichender PVC-Platten die Gebrauchsfähigkeit einer Küche technisch gesehen nicht beeinträchtigt, so beschränkt sich die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch auf den optischen Eindruck. Daher ist bei dem Austausch einzelner PVC-Platten darauf zu achten, dass diese wenigstens untereinander gleich und ihrerseits möglichst farblich und von der Struktur her den vorhandenen Platten ähnlich sind. Ist dies nicht der Fall, so ist der Vermieter zum Austausch verpflichtet.