Rechte des Mieters bei Fehlen von Brandschutzeinrichtungen
KG, vom 22.09.2003 - Aktenzeichen 12 U 15/02
DRsp Nr. 2009/7546
Rechte des Mieters bei Fehlen von Brandschutzeinrichtungen
Sind in vermieteten Gewerberäumen (hier: Lagerhalle für Möbel) die Brandschutzeinrichtungen dauerhaft ohne Funktion, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung des Mieters wegen erheblicher Gefährdung der Gesundheit. Demgegenüber ist eine Mietminderung nicht gegeben, wenn der Betrieb nicht beeinträchtigt wird.