AG Köln vom 23.11.1987
207 C 306/87
Normen:
BGB § 537; BGB § 544;
Fundstellen:
WuM 1988, 265

Rechte des Mieters bei fehlender lichter Höhe der Wohnräume und kleinen Feuchtigkeitsschäden

AG Köln, vom 23.11.1987 - Aktenzeichen 207 C 306/87

DRsp Nr. 2009/7329

Rechte des Mieters bei fehlender lichter Höhe der Wohnräume und kleinen Feuchtigkeitsschäden

Weder eine zu geringe lichte Höhe der vermieteten Räume, noch ein kleiner Feuchtigkeitsschaden rechtfertigen eine Kündigung nach § 544 BGB wegen Gesundheitsgefährdung.

Normenkette:

BGB § 537; BGB § 544;
Fundstellen
WuM 1988, 265