Rechte des Mieters bei fehlender lichter Höhe der Wohnräume und kleinen Feuchtigkeitsschäden
AG Köln, vom 23.11.1987 - Aktenzeichen 207 C 306/87
DRsp Nr. 2009/7329
Rechte des Mieters bei fehlender lichter Höhe der Wohnräume und kleinen Feuchtigkeitsschäden
Weder eine zu geringe lichte Höhe der vermieteten Räume, noch ein kleiner Feuchtigkeitsschaden rechtfertigen eine Kündigung nach § 544BGB wegen Gesundheitsgefährdung.