Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch eine Entlüftungsanlage
AG Berlin-Lichtenberg, vom 25.09.1996 - Aktenzeichen 6 C 35/96
DRsp Nr. 2009/7597
Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch eine Entlüftungsanlage
Kommt es nach Anmietung einer Wohnung durch zusätzliche Lärmbelästigungen durch Vibrations- und Körperschallgeräusche aufgrund des Einbaus einer Entlüftungsanlage, so kann der Mieter die Beseitigung dieser Geräuschbelastung auch dann verlangen, wenn die gesetzlichen Höchstwerte für Lärmimmissionen nicht überschritten sind.