AG Berlin-Lichtenberg vom 25.09.1996
6 C 35/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.; BGB § 536 a.F.;
Fundstellen:
MM 1997, 154

Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch eine Entlüftungsanlage

AG Berlin-Lichtenberg, vom 25.09.1996 - Aktenzeichen 6 C 35/96

DRsp Nr. 2009/7597

Rechte des Mieters bei Geräuschbelästigung durch eine Entlüftungsanlage

Kommt es nach Anmietung einer Wohnung durch zusätzliche Lärmbelästigungen durch Vibrations- und Körperschallgeräusche aufgrund des Einbaus einer Entlüftungsanlage, so kann der Mieter die Beseitigung dieser Geräuschbelastung auch dann verlangen, wenn die gesetzlichen Höchstwerte für Lärmimmissionen nicht überschritten sind.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.; BGB § 536 a.F.;
Fundstellen
MM 1997, 154