AG Berlin-Tiergarten vom 20.08.1991
10 C 378/90
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1992, 176

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch Anfahren parkender Kraftfahrzeuge

AG Berlin-Tiergarten, vom 20.08.1991 - Aktenzeichen 10 C 378/90

DRsp Nr. 2009/7731

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch Anfahren parkender Kraftfahrzeuge

Werden die Lärmschutz-Richtwerte in einer Mietwohnung durch die Geräusche von vom Hinterhof des Mietshauses anfahrenden Kraftfahrzeugen überschritten, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser die Benutzung des Hinterhofs als Parkfläche untersagt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1992, 176