Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch Anfahren parkender Kraftfahrzeuge
AG Berlin-Tiergarten, vom 20.08.1991 - Aktenzeichen 10 C 378/90
DRsp Nr. 2009/7731
Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch Anfahren parkender Kraftfahrzeuge
Werden die Lärmschutz-Richtwerte in einer Mietwohnung durch die Geräusche von vom Hinterhof des Mietshauses anfahrenden Kraftfahrzeugen überschritten, so kann der Mieter vom Vermieter verlangen, dass dieser die Benutzung des Hinterhofs als Parkfläche untersagt.