Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter
LG Berlin, vom 07.03.1989 - Aktenzeichen 27 O 100/88
DRsp Nr. 2009/7715
Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter
Stört ein Mitmieter ständig durch Abspielen von Tonträgern auf einer Stereoanlage, durch das Musizieren einer Live-Band, durch Betätigung von Bongo-Trommeln, durch Gitarrenspiel oder lautes Singen zur Nachtzeit den Nachtschlaf der übrigen Mieter, so steht diesen ein Unterlassungsanspruch zu.