LG Berlin vom 07.03.1989
27 O 100/88
Normen:
BGB § 1004;
Fundstellen:
MM 1991, 27

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter

LG Berlin, vom 07.03.1989 - Aktenzeichen 27 O 100/88

DRsp Nr. 2009/7715

Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Mitmieter

Stört ein Mitmieter ständig durch Abspielen von Tonträgern auf einer Stereoanlage, durch das Musizieren einer Live-Band, durch Betätigung von Bongo-Trommeln, durch Gitarrenspiel oder lautes Singen zur Nachtzeit den Nachtschlaf der übrigen Mieter, so steht diesen ein Unterlassungsanspruch zu.

Normenkette:

BGB § 1004;
Fundstellen
MM 1991, 27