Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Supermarkt im gleichen Haus
LG Berlin, vom 04.09.1990 - Aktenzeichen 63 S 421/89
DRsp Nr. 2009/7717
Rechte des Mieters bei Lärmbelästigung durch einen Supermarkt im gleichen Haus
Der Mieter einer Wohnung kann von dem Vermieter die Ergreifung geeigneter Maßnahmen verlangen, damit die von einem Supermarkt im gleichen Hause ausgehenden Geräuschbelästigungen unter einen Pegel von 40 Dezibel gedrückt werden.