Rechte des Mieters bei Störungen durch einen Mitmieter
AG Berlin-Schöneberg, vom 30.06.1989 - Aktenzeichen 15 C 428/88
DRsp Nr. 2009/7703
Rechte des Mieters bei Störungen durch einen Mitmieter
Der Vermieter ist gem. § 536BGB verpflichtet, Störungen des Besitzes eines Mieters an der Mietwohnung durch Belästigungen durch Mitmieter (hier: Verein für Freizeitgestaltung) zu unterbinden.