AG Osnabrück vom 18.03.2004
6 C 360/03
Normen:
BGB § 536a;
Fundstellen:
WuM 2005, 48

Rechte des Mieters bei Überalterung der Heizungsanlage; Aufwendungsersatz bei fehlgeschlagener Mängelbeseitigung

AG Osnabrück, vom 18.03.2004 - Aktenzeichen 6 C 360/03

DRsp Nr. 2009/7474

Rechte des Mieters bei Überalterung der Heizungsanlage; Aufwendungsersatz bei fehlgeschlagener Mängelbeseitigung

1. Ist die Heizungsanlage in einer Wohnung überaltert, sicherheitstechnisch nicht in Ordnung und auch nicht nachrüstbar, so hat der Mieter Anspruch auf Einbau einer funktionsfähigen und den technischen Regeln entsprechenden Heizungsanlage. 2. Reparaturaufwendungen, die die beanstandeten Mängel nicht beseitigen konnten und auch nicht beseitigt haben, sind vom Vermieter nicht zu ersetzen.

Normenkette:

BGB § 536a;
Fundstellen
WuM 2005, 48