LG Berlin vom 30.10.1984
64 S 249/84
Normen:
BGB § 535; BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1986, 30

Rechte des Mieters bei Ungeeignetheit des Hausverwalters

LG Berlin, vom 30.10.1984 - Aktenzeichen 64 S 249/84

DRsp Nr. 2009/7682

Rechte des Mieters bei Ungeeignetheit des Hausverwalters

Ein Mieter hat in der Regel keinen Anspruch auf Ablösung eines von ihm für ungeeignet gehaltenen Hausverwalters. Ein Anspruch auf Ablösung kann allenfalls dann gegeben sein, wenn die mit der Hausverwaltung betraute Person objektiv absolut ungeeignet ist oder sich so verhält, dass sie dem Mieter unter keinen Umständen mehr zugemutet werden kann.

Normenkette:

BGB § 535; BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1986, 30