Rechte des Mieters bei Ungeeignetheit des Hausverwalters
LG Berlin, vom 30.10.1984 - Aktenzeichen 64 S 249/84
DRsp Nr. 2009/7682
Rechte des Mieters bei Ungeeignetheit des Hausverwalters
Ein Mieter hat in der Regel keinen Anspruch auf Ablösung eines von ihm für ungeeignet gehaltenen Hausverwalters. Ein Anspruch auf Ablösung kann allenfalls dann gegeben sein, wenn die mit der Hausverwaltung betraute Person objektiv absolut ungeeignet ist oder sich so verhält, dass sie dem Mieter unter keinen Umständen mehr zugemutet werden kann.