Rechte des Mieters bei Unterbrechung der Stromzufuhr
LG Berlin, vom 07.05.1986 - Aktenzeichen 12 O 140/86
DRsp Nr. 2009/7679
Rechte des Mieters bei Unterbrechung der Stromzufuhr
Unterbricht der Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters die Stromzufuhr, so ist dieser zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Außerdem mindert sich die Miete um 100%, wenn der Mieter von Gewerberäumen ohne Stromzufuhr sein Gewerbe nicht ausüben kann.