Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung
AG Berlin-Tiergarten, vom 20.03.1989 - Aktenzeichen 5 C 477/88
DRsp Nr. 2009/7701
Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung
Ist eine Wohnung nicht hinreichend beheizbar, so kann der Mieter unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2BGB die Kosten für die Anschaffung eines Radiators verlangen, wenn durch dessen Inbetriebnahme die vertragsgemäße Raumtemperatur erreicht wird.