AG Berlin-Tiergarten vom 20.03.1989
5 C 477/88
Normen:
BGB § 538 Abs. 2 a.F.;
Fundstellen:
MM 1989 Heft 5, 29

Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung

AG Berlin-Tiergarten, vom 20.03.1989 - Aktenzeichen 5 C 477/88

DRsp Nr. 2009/7701

Rechte des Mieters bei unzureichender Beheizbarkeit der Wohnung

Ist eine Wohnung nicht hinreichend beheizbar, so kann der Mieter unter den Voraussetzungen des § 538 Abs. 2 BGB die Kosten für die Anschaffung eines Radiators verlangen, wenn durch dessen Inbetriebnahme die vertragsgemäße Raumtemperatur erreicht wird.

Normenkette:

BGB § 538 Abs. 2 a.F.;
Fundstellen
MM 1989 Heft 5, 29