OLG Frankfurt/Main vom 08.02.1989
25 W 131/88
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen:
WuM 1989, 284

Rechte des Mieters bei unzureichender Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch den zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieter

OLG Frankfurt/Main, vom 08.02.1989 - Aktenzeichen 25 W 131/88

DRsp Nr. 2009/7126

Rechte des Mieters bei unzureichender Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch den zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieter

Der zur Beseitigung von Feuchtigkeitserscheinungen in einer Mietwohnung verurteilte Vermieter ist verpflichtet, diese dauerhaft und nicht nur oberflächlich abzustellen. Kündigt er an, lediglich Malerarbeiten vornehmen zu lassen, so ist der Mieter im Wege der Ersatzvornahme berechtigt, auch die Schadensursache beseitigen zu lassen.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.;
Fundstellen
WuM 1989, 284