Rechte des Mieters bei unzureichender Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch den zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieter
OLG Frankfurt/Main, vom 08.02.1989 - Aktenzeichen 25 W 131/88
DRsp Nr. 2009/7126
Rechte des Mieters bei unzureichender Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden durch den zur Mängelbeseitigung verurteilten Vermieter
Der zur Beseitigung von Feuchtigkeitserscheinungen in einer Mietwohnung verurteilte Vermieter ist verpflichtet, diese dauerhaft und nicht nur oberflächlich abzustellen. Kündigt er an, lediglich Malerarbeiten vornehmen zu lassen, so ist der Mieter im Wege der Ersatzvornahme berechtigt, auch die Schadensursache beseitigen zu lassen.