LG Berlin vom 11.11.2005
63 S 37/05
Normen:
BGB § 536 Abs. 1; BGB § 566 Abs. 2 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2006, 145

Rechte des Mieters bei Verpflichtung des Vermieters zur Mängelbeseitigung; Rechtsfolgen der Veräußerung der Mietwohnung

LG Berlin, vom 11.11.2005 - Aktenzeichen 63 S 37/05

DRsp Nr. 2009/7570

Rechte des Mieters bei Verpflichtung des Vermieters zur Mängelbeseitigung; Rechtsfolgen der Veräußerung der Mietwohnung

Nach Veräußerung einer Mietwohnung steht dem Mieter gegenüber dem früheren Vermieter und Eigentümer kein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängelbeseitigungsansprüchen mehr zu.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1; BGB § 566 Abs. 2 a.F.;
Fundstellen
WuM 2006, 145