Rechte des Mieters bei Verunreinigung der Wohnung durch Modernisierungsarbeiten; Anforderungen an die Form eines Fortsetzungswiderspruchs
LG Berlin, vom 27.11.2006 - Aktenzeichen 62 S 173/06
DRsp Nr. 2009/7370
Rechte des Mieters bei Verunreinigung der Wohnung durch Modernisierungsarbeiten; Anforderungen an die Form eines Fortsetzungswiderspruchs
1. Ist die Wohnung durch Modernisierungsarbeiten verunreinigt worden, so hat der Mieter für die Reinigung einen Aufwendungsersatzanspruch, der bei einer 33 qm großen Wohnung maximal 75 EUR beträgt.2. Der Fortsetzung des Mietverhältnisses gem. § 545BGB kann auch durch fristlose Kündigung widersprochen werden.