AG Berlin-Neukölln vom 22.03.1985
11 C 347/84
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 1986, 45

Rechte des Mieters bei zu gering dimensionierter Elektroinstallation

AG Berlin-Neukölln, vom 22.03.1985 - Aktenzeichen 11 C 347/84

DRsp Nr. 2009/7685

Rechte des Mieters bei zu gering dimensionierter Elektroinstallation

Reicht die vorhandene Elektroinstallation einer Wohnung nicht aus, um in den Mieträumen die üblichen Haushaltsmaschinen zu betreiben (Kühlschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner usw), so hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verstärkung oder Neuverlegung der Leitungen. Dies gilt auch dann, wenn die Stromanlage dem früheren Stand der Technik entsprochen hat.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 1986, 45