Rechte des Mieters bei zu gering dimensionierter Elektroinstallation
AG Berlin-Neukölln, vom 22.03.1985 - Aktenzeichen 11 C 347/84
DRsp Nr. 2009/7685
Rechte des Mieters bei zu gering dimensionierter Elektroinstallation
Reicht die vorhandene Elektroinstallation einer Wohnung nicht aus, um in den Mieträumen die üblichen Haushaltsmaschinen zu betreiben (Kühlschrank, Waschmaschine, Wäschetrockner usw), so hat der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Verstärkung oder Neuverlegung der Leitungen. Dies gilt auch dann, wenn die Stromanlage dem früheren Stand der Technik entsprochen hat.