KG - Urteil vom 18.07.2016
8 U 234/14
Normen:
BGB § 546a;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 30.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 25 O 123/14

Rechte des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses und Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch den Vermieter

KG, Urteil vom 18.07.2016 - Aktenzeichen 8 U 234/14

DRsp Nr. 2016/15700

Rechte des Mieters nach Beendigung des Mietverhältnisses und Geltendmachung des Vermieterpfandrechts durch den Vermieter

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 30.10.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 25 O 123/14 - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.213,81 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5.8.2014 zu zahlen Zug um Zug gegen Herausgabe

- einer Registrierkasse (Gastro) QuorionSerdCr 1242#5132145 (ohne Zubehör, z. B. Schlüssel)

- eines Getränkekühlschrankes Doppeltür ca. 1100x800x2000 mm

- einer Grillplatte mit Unterbau: Gasgriddleplatte, glatt mit offenem Unterbau, Abmessungen 650x350x290 mm, 14 kW, Gas

- einer Standfritteuse mit zwei Becken, Abmessungen 800x700x850 mm, 30kW, Gas; Becken 2x15L

- einer Tiefkühlzelle Z1824/182420, Abmessungen 1800x2400

- eines Gastro-Gasherdes 2 Flammen mit Gas-Backrohr, 27 KW, 80x70x87, 5+20 cm, 75 Kg

- eines Hähnchengrills mit Untergestell: Gas Hähnchengrill ADA 6 inkl. 6 Spießen, Fettwanne, Glasscheiben, 2 Griffhaken und Gasanzünder (Erdgas); Untergestell für ADA 6 (60 cm hoch).

- einer Kühltheke 1300x800x1200 mm

- einer Grillstation mit Spezialhaube und Wapour Grill und

- einer Gelenkarmmarkise in der Größe von 10 m x 250 cm.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.