I. Auf die Berufung der Beklagten wird unter entsprechender Abänderung des Senatsurteils vom 20.07.2010 das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 14.07.2009 (
1. Die Beklagte wird verurteilt, die durch die Vermietung von Praxisräumen in dem Objekt "X." in L. an die Gemeinschaftspraxis Dr. med. H. und Dr. med. S. eingetretene Konkurrenzsituation in Bezug auf die im gleichen Objekt gelegene Praxis des Klägers zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu beseitigen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, die an die Gemeinschaftspraxis Dr. med. H. und Dr. med. S. vermieteten Praxisräume um zusätzliche Flächen zu erweitern, ohne den Konkurrenzschutz des Klägers wiederherzustellen.
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