I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 02.01.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Halle (Saale) wird zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. Dieses Urteil und das in Ziffer I genannte Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Halle (Saale) sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.849,75 € festgesetzt.
A.
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