OLG Naumburg - Urteil vom 06.05.2020
2 U 28/20 (Lw)
Normen:
BGB § 593b; BGB § 566 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Halle (Westfalen), vom 02.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 121 Lw 10/18

Rechte des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks bei einem Eigentümerwechsel

OLG Naumburg, Urteil vom 06.05.2020 - Aktenzeichen 2 U 28/20 (Lw)

DRsp Nr. 2021/14360

Rechte des Pächters eines landwirtschaftlichen Grundstücks bei einem Eigentümerwechsel

1. Eine Teilidentität zwischen dem Verpächter und dem Veräußerer eines landwirtschaftlichen Grundstücks genügt im Hinblick auf den Bestand des Landpachtvertrages nicht für eine unmittelbare Anwendung der Grundsätze nach §§ 593b i.V.m. 566 Abs. 1 BGB; eine entsprechende Anwendung findet nur unter besonderen Voraussetzungen statt. 2. Der Pächter ist vor dem Herausgabeverlangen des neuen Eigentümers nach § 985 BGB auch dann nicht geschützt, wenn im Kaufvertrag auf das Landpachtverhältnis hingewiesen worden ist und der Erwerber gegenüber dem Veräußerer erklärt hat, dass er das Pachtverhältnis übernehmen werde.

I. Die Berufung des Beklagten gegen das am 02.01.2020 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Halle (Saale) wird zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

III. Dieses Urteil und das in Ziffer I genannte Urteil des Amtsgerichts - Landwirtschaftsgericht - Halle (Saale) sind jeweils ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

und beschlossen:

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 1.849,75 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 593b; BGB § 566 Abs. 1;

Gründe:

A.