Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 29.09.2021 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin zur Mitnahme ihres Hundes an den Arbeitsplatz berechtigt ist. Weiterhin macht die Klägerin Ansprüche auf Entschädigung sowie Schadensersatz aufgrund einer Benachteiligung wegen der Behinderung geltend und begehrt hilfsweise die Zurverfügungstellung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes.
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