KG - Urteil vom 11.12.2017
8 U 120/17
Normen:
BGB § 535 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Berlin, vom 20.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 29 O 443/16

Rechtliche Einordnung eines lebenslangen schuldrechtlichen Wohnrechts

KG, Urteil vom 11.12.2017 - Aktenzeichen 8 U 120/17

DRsp Nr. 2018/2590

Rechtliche Einordnung eines lebenslangen schuldrechtlichen Wohnrechts

Eine Vereinbarung, dass ein lebenslanges schuldrechtliches Wohnrecht an einem Grundstück gegen Zahlung eines festen Betrages begründet wird, stellt einen Mietvertrag dar.

Die Berufung des Beklagten gegen das am 20.6.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 29 O 443/16 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Das angefochtene Urteil und dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Dem Beklagten wird unter der Bedingung, dass er bis zum 3. Werktag jedes Monats 250 EUR an die Klägerin zahlt, eine Räumungsfrist bis zum 30.3.2018 gewährt.

Normenkette:

BGB § 535 Abs. 1;

Gründe:

I.

Das Landgericht hat den Beklagten verurteilt, einen Grundstückteil, den ihm die Klägerin überlassen hat, zu räumen und herauszugeben sowie einen Teil der eingeklagten Anwaltskosten zu zahlen, und hat die auf Eintragung eines Wohnrechts des Beklagten im Grundbuch gerichtete Widerklage abgewiesen. Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und der Anträge im ersten Rechtszug wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen.

Mit der Berufungsbegründung begehrt der Beklagte weiterhin Klageabweisung, verfolgt seine Widerklage weiter und macht geltend: