Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage der Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung von rechtlichen Ausführungen einer Prozeßpartei.
I.
Der Beschwerdeführer verlangte im Ausgangsverfahren von der Beklagten Erstattung der außergerichtlichen Kosten eines Prozeßkostenhilfe-Prüfungsverfahrens, das nach Erteilung der begehrten Zustimmung zur Untervermietung durch die Beklagte für erledigt erklärt wurde. Im Termin zur mündlichen Verhandlung stellten die Parteienvertreter die Sachanträge. Der Vertreter des Beschwerdeführers überreichte sodann einen Schriftsatz, der - als Schutzschrift in einem von der Beklagten veranlaßten staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren gegen den Beschwerdeführer verfaßt - Ausführungen zum Rechtsanspruch des Mieters auf Zustimmung zur Untervermietung durch den Vermieter mit ausführlichen Hinweisen auf höchstrichterliche Rechtsprechung enthielt.
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