Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth - 7. Zivilkammer - vom 30. November 2010 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neumarkt i. d. OPf. vom 23. Juli 2010 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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