BayObLG - Beschluss vom 16.04.1992
RE-Miet 4/91
Normen:
BGB § 504 ; WoBindG § 2b Abs. 1 ; ZPO § 29a § 541 ;
Fundstellen:
BayObLG, HdM Nr. 39
MDR 1992, 1151
NJW 1992, 2774
NJW-RR 1992, 1039
WuM 1992, 351
ZMR 1992, 337

Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

BayObLG, Beschluss vom 16.04.1992 - Aktenzeichen RE-Miet 4/91

DRsp Nr. 1993/1474

Rechtsentscheid bei Rüge der sachlichen Zuständigkeit

»1. Soll ein Rechtsentscheid in einem Berufungsverfahren eingeholt werden, in dem das Fehlen der sachlichen Zuständigkeit des Amtsgerichts gemäß § 29 a ZPO gerügt wird, hat das Obergericht zu prüfen, ob dies dem Erlaß eines Rechtsentscheids entgegensteht. Dabei ist die vom vorlegenden Landgericht vertretene Rechtsauffassung zugrundezulegen, es sei denn, sie wäre unhaltbar.2. Das Recht zur Ausübung des dem Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung in § 2 Abs. 1 WobindG eingeräumten Vorkaufsrecht entsteht mit dem Abschluß eines Kaufvertrags zwischen dem verfügungsberechtigten Vermieter und einem Dritten über die Mietwohnung als durch Umwandlung entstandenes oder noch zu begründendes Wohnungseigentum. Beim Gesamtverkauf eines mit öffentlich geförderten Mietwohnungen bebauten Grundstücks entsteht das Recht zur Ausübung des Vorkaufsrechts nicht, es sei denn, die vom vorkaufsberechtigten Mieter bewohnte Wohnung ist als Teilobjekt des Veräußerungsvertrages so hinreichend bestimmt, daß sie in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem Grundstück der rechtlich selbständige Gegenstand eines rechtsgültigen Kaufvertrags sein kann.«

Normenkette:

BGB § 504 ; WoBindG § 2b Abs. 1 ; ZPO § 29a § 541 ;

Gründe: