Rechtsfolgen der Abweichung von Abschlagszahlungen von den Regelungen der MaBV
BGH, Urteil vom 22.12.2000 - Aktenzeichen VII ZR 310/99
DRsp Nr. 2001/586
Rechtsfolgen der Abweichung von Abschlagszahlungen von den Regelungen der MaBV
»a) Eine Abschlagszahlungsvereinbarung in einem Bauträgervertrag ist insgesamt nichtig, wenn sie zu Lasten des Erwerbers von § 3 Abs. 2MaBV abweicht.b) Die Nichtigkeit der Abschlagszahlungsvereinbarung führt nicht zur Nichtigkeit der übrigen vertraglichen Vereinbarungen.c) Der Abschlagszahlungsplan des § 3 Abs. 2MaBV tritt nicht als Ersatzregelung an die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung.d) An die Stelle einer nichtigen Abschlagszahlungsvereinbarung tritt § 641 Abs. 1BGB.«
I. Die Klägerin macht die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde geltend (§ 767ZPO). Sie wendet insbesondere Erfüllung und das Fehlen der Fälligkeit ein.
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