Rechtsfolgen der widerspruchlosen Hinnahme eines Mangels der Mietwohnung durch den Mieter
LG Berlin, vom 21.04.1997 - Aktenzeichen 62 S 158/96
DRsp Nr. 2009/7594
Rechtsfolgen der widerspruchlosen Hinnahme eines Mangels der Mietwohnung durch den Mieter
Der Mieter ist auch dann nicht mit seinen Anspruch auf Beseitigung von Mängeln einer Mietwohnung ausgeschlossen, wenn er diesen über längere Zeit hingenommen hat.