I.
Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche der Klägerin aus einem beendeten Mietverhältnis über Räume zum Betrieb einer Anwaltskanzlei. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der getroffenen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil (GA 199) Bezug genommen.
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