OLG Düsseldorf - Urteil vom 05.02.2004
I-10 U 120/03
Normen:
BGB § 133 § 157 § 214 § 317 § 319 Abs. 1 Satz 2 § 326 § 535 § 558 Abs. 1 (a.F.) ;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 11.06.2003

Rechtsfolgen einer bei Auszug nicht ausgeführten Renovierung durch Schiedsgutachterklausel

OLG Düsseldorf, Urteil vom 05.02.2004 - Aktenzeichen I-10 U 120/03

DRsp Nr. 2004/10208

Rechtsfolgen einer bei Auszug nicht ausgeführten Renovierung durch Schiedsgutachterklausel

»1. Zu den Rechtsfolgen einer auch für die Auszugsrenovierung geltenden Schiedsgutachterklausel. 2. Zur Frage, ob die Hemmung der Verjährung mit der Klageerhebung analog § 319 Abs. 1 Satz 2 BGB entfällt, wenn der Vermieter Klage auf Schadensersatz wegen nicht ausgeführter Renovierungsarbeiten erhebt, ohne vorher das schiedsgutachterliche Verfahren betrieben zu haben.«

Normenkette:

BGB § 133 § 157 § 214 § 317 § 319 Abs. 1 Satz 2 § 326 § 535 § 558 Abs. 1 (a.F.) ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche der Klägerin aus einem beendeten Mietverhältnis über Räume zum Betrieb einer Anwaltskanzlei. Wegen des erstinstanzlichen Vorbringens der Parteien und der getroffenen Feststellungen wird auf das angefochtene Urteil (GA 199) Bezug genommen.